Wahlplakat beschädigt oder geklaut – So hart greift das Gesetz durch
Wer ein Wahlplakat beschmiert oder klaut, riskiert mehr als einen Rüffel: Sachbeschädigung, Diebstahl – und im schlimmsten Fall sogar Volksverhetzung.
Alle ansehen — Hessische/Niedersächsische Allgemeine →Aggregiert aus den führenden Redaktionen des Landes. Jede Meldung verlinkt zur Originalquelle.







