Konto im Minus: Diese Umwandlung darf Ihre Bank trotzdem nicht ablehnen
Wer von einer Kontopfändung bedroht ist, kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dieses Recht besteht sogar bei einem überzogenen Konto – und die Bank darf die Umwandlung grundsätzlich nicht verweigern.
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