Kündigung unwirksam: Arbeitgeber zahlt – darf Bewerbungen aber nicht prüfen
Wer Annahmeverzugslohn fordert, muss nicht seine komplette Jobsuche offenlegen. Das BAG setzt Arbeitgebern bei Auskunftsansprüchen enge Grenzen.
Alle ansehen — TZ →Aggregiert aus den führenden Redaktionen des Landes. Jede Meldung verlinkt zur Originalquelle.







